Neben den Hygieneverordnungen der Länder, den Anforderungen der Krankenkassen, den Empfehlungen der Berufsverbände und der DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie), sowie dem Infektionsschutzgesetz sind die technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe und die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu beachten.
Voraussetzung für die Umsetzung der Hygieneanforderungen in der podologischen Praxis:
Um eine Übertragung von Krankheitserregern oder Pilzen von Patient zu Patient sicher auszuschließen verwenden wir ausschließlich sterile und eingeschweißte Instrumente.
Um dieses gewährleisten zu können, ist die Praxis mit den neuesten Geräten für die Desinfektion, Sterilisation sowie Dokumentation ausgestattet.
Überzeugen Sie sich selbst.